EStG § 16
Erleidet ein Arbeitnehmer auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Unfall, so können die Aufwendungen auch dann Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit darstellen, wenn der Unfall auf einer Umwegfahrt zwecks Betankens des Fahrzeuges erfolgte.