PatG §§ 6 bis 17
1. Steht einem Arbeitnehmer im konkreten Fall ein Anspruch auf Vergütung für eine Diensterfindung grundsätzlich zu, so ist der Arbeitgeber zur Rechnungslegung verpflichtet.
2. Der Anstellungsvertrag des Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft ist mangels persönlicher Abhängigkeit kein Arbeitsvertrag, sondern ein freier Dienstvertrag.