Seitens der Bundeswirtschaftskammer wurde kürzliche eine Reihe von Vorschlägen zur Lockerung der gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen an den Sozialminister mit dem Ersuchen herangetragen, hierüber Verhandlungen auf Sozialpartnerebene einzuleiten. Dabei wurde insb Bezug genommen auf die Arbeitszeitstudie des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen, in der für verschiedene neue Arbeitszeitformen die Vereinbarkeit von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen aufgezeigt wurde (s hiezu RdW 1984, 347) sowie auf die in den einzelnen Kollektivvertragsbereichen zu führenden Vorgespräche und Verhand-