GrEStG § 4 Abs 1 Z 2 lit a
Die Schaffung einer Arbeiterwohnstätte ist auch durch die Zusammenlegung dreier selbständiger Wohnungen möglich, die für sich allein wegen zu geringen Ausmaßes oder mangels eines WCs keine Arbeiterwohnstätten darstellen.
GrEStG § 4 Abs 1 Z 2 lit a
Die Schaffung einer Arbeiterwohnstätte ist auch durch die Zusammenlegung dreier selbständiger Wohnungen möglich, die für sich allein wegen zu geringen Ausmaßes oder mangels eines WCs keine Arbeiterwohnstätten darstellen.