EStG § 24
Veräußert ein Stpfl sein betrieblich genutztes Grundvermögen im Zuge eines Brückenneubaues und führt er seinen Gewerbebetrieb nach der Grundstücksveräußerung in gemieteten Räumen fort, so handelt es sich um die Veräußerung von Einzelwirtschaftsgütern und nicht um eine Betriebsveräußerung.