EStG § 6
Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt ua voraus, daß das Entstehen der Verbindlichkeit sowie die Inanspruchnahme des Stpfl wahrscheinlich ist; dies ist dann der Fall, wenn auf Grund am Bilanzstichtag vorliegender und spätestens bei der Aufstellung der Bilanz erkennbarer Tatsachen auf der Sicht eines sorgfältigen und gewissenhaften Kaufmannes mehr Gründe dafür als dagegen sprechen.