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AfA bei Veräußerung eines Gebäudes unter Übernahme der Abbruchverpflichtung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 126 Heft 4 v. 1.4.1985

EStG §§ 4, 7

Veräußert jemand ein bebautes Grundstück mit der Verpflichtung, die aufstehenden Gebäude, die er für eine gewisse Zeit nach. Abschluß des Kaufvertrages noch weiter nutzen darf, vor Übergabe abzubrechen, so ist er als wirtschaftlicher Eigentümer der Gebäude grundsätzlich zur Vornahme der der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechenden AfA berechtigt.

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