vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gerechtfertigte Kündigung trotz sozialer Härte wegen Betriebsbedingtheit

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 119 Heft 4 v. 1.4.1985

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 lit b

Auch wenn die Kündigung für eine 54jährige Arbeitnehmerin eine soziale Härte bedeutet, ist die Kündigung gerechtfertigt, wenn durch starke Personalreduktion und Umstrukturierung der Arbeitsplatz verlorenging.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!