ArbVG § 59 Abs 1
Es verstößt gegen eine wesentliche Bestimmung des Wahlverfahrens, wenn die Mitglieder des Wahlvorstandes für die Arbeiterbetriebsratswahl Angestellte sind.
EA Salzburg 10. 12. 1984, Re 56/84
ArbVG § 59 Abs 1
Es verstößt gegen eine wesentliche Bestimmung des Wahlverfahrens, wenn die Mitglieder des Wahlvorstandes für die Arbeiterbetriebsratswahl Angestellte sind.
EA Salzburg 10. 12. 1984, Re 56/84