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Verpachtung keine Betriebsstillegung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 119 Heft 4 v. 1.4.1985

MSchG § 10 Abs 3

Die Verpachtung von Betriebsanlagen stellt insb bei mehrjähriger, sich im wesentlichen auf den bisherigen Betriebsgegenstand des Verpächters richtender Betriebspflicht des Pächters keine Stillegung des Betriebes iSd § 10 Abs 3 MSchG dar.

EA Feldkirch 25. 1. 1985, Mu 32/84

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