Man hat sich daran gewöhnt, daß die österreichischen Staatsunternehmen, mögen sie auch in Formen des privaten Unternehmensrechts organisiert sein, wie ein verlängerter Arm der Regierungspolitik geführt werden, daß insbesondere ihre Entscheidungen über Produktion und Beschäftigung nicht an den üblichen unternehmerischen Rentabilitätserwägungen ausgerichtet, sondern der staatlichen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik untergeordnet sind. So mag man es als Frage von Form und Stil abtun, wenn der Vorstandsvorsitzende, der gestern eine Rationalisierungs- oder Sparmaßnahme verkündete, heute vom Bundeskanzler desavouiert wird - solange es sich um ein 100%iges Staatsunternehmen handelt. Etwas anders sieht es aus, wenn die öffentliche Hand - wie bei der CA und Länderbank - nur über eine Mehrheitsbeteiligung verfügt. Setzt sie auch hier auf den bekannten Wegen direkter oder indirekter Einflußnahme, die dem Mehrheitsaktionär allemal offen stehen, unternehmenspolitische Maßnahmen aus Gründen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik durch, die dem wirtschaftlichen Interesse des Unternehmens abträglich sind, so wird nicht nur der private Minderheits- bzw Kleinaktionär nach seinem Recht fragen, selbst Vorstand und Aufsichtsrat mag mit der Zeit unwohl werden. Um die Erörterung an einem anschaulichen Beispiel festmachen zu können, wird im folgenden unterstellt, die Bundesregierung hätte nachweislich das CA-Management dazu veranlaßt, verlustbringende Tochterunternehmen entgegen den Gesetzen wirtschaftlicher Vernunft zu behalten bzw zu erhalten1).