FinStrG § 29
Die Abgabenverkürzung ist nicht schon deshalb entdeckt, weil der - steuerlich bereits erfaßte - Unternehmer die USt-Voranmeldung nicht fristgerecht abgegeben hat.FinStrG § 29
Die Abgabenverkürzung ist nicht schon deshalb entdeckt, weil der - steuerlich bereits erfaßte - Unternehmer die USt-Voranmeldung nicht fristgerecht abgegeben hat.