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Negativer Progressionsvorbehalt - Ermittlung der ausländischen Verluste

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 95 Heft 3 v. 1.3.1985

DBA BRD

Für die Durchführung des negativen Progressionsvorbehaltes bedarf es nicht der Feststellung des Verlustes durch die deutsche Abgabenbehörde. Der Verlust ist vielmehr von der österreichischen Abgabenbehörde eigenständig - nach österreichischem und nicht nach deutschem Steuerrecht - zu ermitteln.

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