EStG § 31
Entsteht durch den Erwerb von weiteren Anteilen an einer GmbH eine wesentliche Beteiligung, so kann diese nicht dadurch beseitigt werden, daß die erworbenen Anteile rückwirkend verschenkt werden.
BFH 18. 9. 1984 - VIII R 119/81 (Der Betrieb, Heft 1/85, S 23)