EStG § 6
Ist der Firmenwert einer Bankunternehmung im wesentlichen auf die Beziehung zu Behörden und Wirtschaftstreibenden, auf ihr Know-how in der Abwicklung von Bankgeschäften, insbesondere auch im benachbarten Ausland (Ostgeschäfte) sowie ihren Kundenstock begründet, ist nicht ersichtlich, weshalb der Firmenwert in voraussehbarer Zeit durch „Verwendung“ oder „Nutzung“ seinen Wert einbüßen sollte.