EStG: § 14
Nachdem das BMF mit Erl 23. 12. 1982, AÖF 1983/26, die Auffassung vertreten hat, daß auch bestimmte Anteilscheine an Miteigentumsfonds für die Wertpapierdeckung gem § 14 herangezogen werden können, hat das BMF mit Erl 15. 1. 1984, AÖF 43, mitgeteilt, daß Anteilscheine der Miteigentumsfonds „A 3, Reserva, Top-Rent und Plus-Invest“ den Erfordernissen für eine steuerliche Anerkennung entsprechen.