MRG § 16 Abs 1 Z 7
ABGB § 863
Die Vereinbarung in einem vor dem 1. 1. 1982 geschlossenen Mietvertrag, daß nach Aufhebung der gegenwärtigen gesetzlichen Festsetzung der Mietzinse ein ortsüblicher Mietzins zu vereinbaren ist, ist wirksam.
MRG § 16 Abs 1 Z 7
ABGB § 863
Die Vereinbarung in einem vor dem 1. 1. 1982 geschlossenen Mietvertrag, daß nach Aufhebung der gegenwärtigen gesetzlichen Festsetzung der Mietzinse ein ortsüblicher Mietzins zu vereinbaren ist, ist wirksam.