Schwächen des Insolvenzrechts
Das durch das InsolvenzrechtsänderungsG 1982 neu eingeführte Vorverfahren habe die damit verbundenen Erwartungen nicht erfüllen können; es werde nicht zur Sanierung sondern dazu genützt, um „Zeit bis zur Anmeldung des Ausgleichs oder Konkurses herauszuschlagen“. Dementsprechend seien im Jahr 1984 von 41 eingeleiteten Vorverfahren nur 9 erfolgreich gewesen (Kreditschutzverband von 1870 in „Die Presse“ vom 4. 1. 1985).