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Literatur und Information

WirtschaftsrechtRdW 1985, 72 Heft 3 v. 1.3.1985

Schwächen des Insolvenzrechts

Das durch das InsolvenzrechtsänderungsG 1982 neu eingeführte Vorverfahren habe die damit verbundenen Erwartungen nicht erfüllen können; es werde nicht zur Sanierung sondern dazu genützt, um „Zeit bis zur Anmeldung des Ausgleichs oder Konkurses herauszuschlagen“. Dementsprechend seien im Jahr 1984 von 41 eingeleiteten Vorverfahren nur 9 erfolgreich gewesen (Kreditschutzverband von 1870 in „Die Presse“ vom 4. 1. 1985).

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