ParkometerG Wien
Liegt die Ladezone im Bereich einer Kurzparkzone, dann besteht für Fahrzeuge, die dort ausschließlich für die Be- und Entladetätigkeit abgestellt werden, keine Abgabepflicht.
VwGH 16. 12. 1983, 81/17/168
ParkometerG Wien
Liegt die Ladezone im Bereich einer Kurzparkzone, dann besteht für Fahrzeuge, die dort ausschließlich für die Be- und Entladetätigkeit abgestellt werden, keine Abgabepflicht.
VwGH 16. 12. 1983, 81/17/168