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Berechnung des Sanierungsgewinnes

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 63 Heft 2 v. 1.2.1985

EStG § 36

Bei Ermittlung des steuerlich begünstigten Sanierungsgewinnes ist ein innerbetrieblicher Verlustausgleich sowie ein Verlustausgleich innerhalb der Einkunftsart, in der der Sanierungsgewinn angefallen ist, vorzunehmen; weiters ist ein Veranlagungsfreibetrag gem § 41 Abs 3 EStG in Abzug zu bringen. Verluste aus anderen Einkunftsarten kürzen den Sanierungsgewinn hingegen nicht.

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