EStG § 34
Aufwendungen, deren Ursache der Abschluß eines Adoptionsvertrages war oder ist, sind grundsätzlich keine zwangsläufig erwachsenen Aufwendungen; denn der Abschluß eines Adoptionsvertrages ist notwendigerweise ein Verhalten, zu dem sich die Partner dieses Vertrages aus freien Stücken entschlossen haben.