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Primitive Darbietungen eines Kinderstimmenimitators sind nicht künstlerisch

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 61 Heft 2 v. 1.2.1985

EStG § 22 Abs 1 Z 1

UStG § 10 Abs 2 Z 8

Darbietungen primitivster Art, die einen bestimmten Qualitätsstandard unterschreiten, gelten nicht als „künstlerisch“ im Sinne der abgabenrechtlichen Vorschriften.

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