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Einbruchsdiebstahl durch Mißbrauch einer „Bankomatkarte“

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 45 Heft 2 v. 1.2.1985

StGB §§ 127 ff

Die „Bankomatkarte“ ist kein selbständiger Wertträger, sondern Schlüssel zur Betätigung des Geldausgabeautomaten. Die Erbeutung von Geld mit einer unrechtmäßig erlangten Karte begründet daher Einbruchsdiebstahl.

OLG Wien 22. 5. 1984, 23 Bs 215/84

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