StGB §§ 127 ff
Die „Bankomatkarte“ ist kein selbständiger Wertträger, sondern Schlüssel zur Betätigung des Geldausgabeautomaten. Die Erbeutung von Geld mit einer unrechtmäßig erlangten Karte begründet daher Einbruchsdiebstahl.
OLG Wien 22. 5. 1984, 23 Bs 215/84