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Berücksichtigung, eines positiven Ertragswertes bei Feststellung der Überschuldung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 44 Heft 2 v. 1.2.1985

KO idF vor 1. 7. 2010 § 69

Eine Überschuldung ist nicht anzunehmen, wenn zwar die bilanzierten Werte selbst unter Offenlegung der stillen Reserven eine „rechnerische“ Überschuldung ergeben, diese aber durch den Ertragswert ausgeglichen werden kann.

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