EStG §§ 23, 28
Die Vermietung von drei Ferienwohnungen in einem Haus stellt nur dann eine gewerbliche Tätigkeit dar, wenn infolge häufigem Gästewechsel oder zusätzlicher Leistungen eine Unternehmensorganisation erforderlich ist, wie sie bei Fremdenpensionen vorkommt.
BFH 28. 6. 1984, IV R 150/82