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Ordentlicher Rechtsweg für Rückforderung von Steuerzahlungen durch Bank auf Grund eines vermeintlichen Überweisungsauftrages

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 10 Heft 1 v. 1.1.1985

JN § 1

ABGB §§ 1400, 1431

Eine vom (vermeintlich) Angewiesenen erbrachte Leistung hat ihren Rechtsgrund in der (vermeintlichen) Anweisung und nicht im Valutaverhältnis. Für die Rückforderung einer derart erbrachten Leistung steht der ordentliche Rechtsweg auch dann offen, wenn im Valutaverhältnis ein öffentlichrechtlicher Anspruch (Steuerschuldverhältnis) vorliegt.

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