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Nachsicht der auf Kapitalerträge entfallenden ESt wegen Geldentwertung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 392 Heft 12 v. 1.12.1985

BAO: § 236

EStG: § 27

Der sozialen Lage von Personen, die vom Ertrag ihres Sparguthabens leben oder auf Erträge hieraus angewiesen sind und mit den Zinsen in voller Höhe von der Steuer erfaßt werden, sodaß sie keine Möglichkeit haben, den Geldwertverlust des Sparkapitals durch Aufstockung auszugleichen, ist gegebenenfalls durch Nachsicht Rechnung zu tragen.

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