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Art III StruktVG und Anteilsvereinigung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRichard GaierRdW 1985, 391 Heft 12 v. 1.12.1985

GrEStG: § 1 Abs 3 Z 1 StruktVG: § 10

Tritt der „Gründungshelfer“ nach Einbringung eines Betriebes durch einen Einzelunternehmer seinen Anteil an der durch die Einbringung neu gegründeten Kapitalgesellschaft an den bisherigen Inhaber des Unternehmens ab, so kommt es dadurch zur Vereinigung aller Anteile nach § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG. § 10 StruktVG kann die Grunderwerbsteuerpflicht für diesen Vorgang nicht verhindern.

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