EStG § 4 Abs 1
Ein Darlehen, das ein Gewerbetreibender aufnimmt, um seiner Ehefrau Barmittel unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, damit diese ein Gebäude herstellen und dasselbe an den Ge-
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EStG § 4 Abs 1
Ein Darlehen, das ein Gewerbetreibender aufnimmt, um seiner Ehefrau Barmittel unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, damit diese ein Gebäude herstellen und dasselbe an den Ge-
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