BRD: Wirtschaftsgebäude auf 25 Jahre abschreibbar
Der Abschreibungszeitraum für neu errichtete Wirtschaftsgebäude soll in der BRD von 50 auf 25 Jahre herabgesetzt werden (4 % lineare AfA). Als Wirtschaftsgebäude sollen solche Gebäude zählen, die zu einem Betriebsvermögen gehören und zu nicht mehr als einem Drittel Wohnzwecken dienen. Eine Alternative sieht vor, nur jene Gebäudeteile zu begünstigen, die als Wirtschaftsgebäude zu werten sind. Zu den Wirtschaftsgebäuden zählen jedenfalls auch Verwaltungsgebäude (anders die öEStR 1984, Abschn 50 a).