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Finanzstrafgesetz-Novelle 1985

SteuerrechtRdW 1985, 387 Heft 12 v. 1.12.1985

Die Finanzstrafgesetz-Novelle 1985, die im Dezember beschlossen wurde und ab 1986 in Kraft treten wird, wird folgende Verbesserungen des Rechtsschutzes für den Steuerpflichtigen bringen:

Es wird im Gesetz verankert, daß eine „entschuldbare Fehlleistung“ keine Fahrlässigkeit und daher auch keine Strafbarkeit begründet.

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