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Abweichendes Wirtschaftsjahr: Umstellung der Bildung von Gewerbesteuerrückstellung vom Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr

SteuerrechtWolf gang NolzRdW 1985, 383 Heft 12 v. 1.12.1985

Der VwGH hat in einem jüngst veröffentlichten Erk (18. 9. 1985, 83/13/0238, 0245) ausgesprochen, daß bei einem Übergang von der Wirtschaftsjahres-Verrechnung der Gewerbesteuer zur Kalenderjahres-Verrechnung bei der Ermittlung der Gewerbesteuer-Rückstellung des Übergangsjahres nicht nur die Kalenderjahres-Vorauszahlungen, sondern auch die restlichen Wirtschaftsjahres-Vorauszahlungen des Vorjahres heranzuziehen sind.

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