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Betriebsratswahlrecht nach Kündigungsanfechtung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 382 Heft 12 v. 1.12.1985

ArbVG § 105

Da die Anfechtung einer Kündigung den Ablauf der Kündigungsfrist weder hemmt noch unterbricht, steht einem Arbeitnehmer, dessen Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist, weder das aktive noch das passive Wahlrecht für den Betriebsrat zu.

EA Wien 6. 8. 1985, II Re 259/85

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