EO §§ 331 ff
AußStrG § 16
Die Exekution wegen Geldforderungen auf einen Miteigentumsanteil des Verpflichteten an einem Superädifikat ist nach den §§ 331 ff EO zu führen.
EO §§ 331 ff
AußStrG § 16
Die Exekution wegen Geldforderungen auf einen Miteigentumsanteil des Verpflichteten an einem Superädifikat ist nach den §§ 331 ff EO zu führen.