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Kaskoversicherung: Wegfall des versicherten Interesses - Prämienreduktion bei teilweisem Interessenwegfall

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 374 Heft 12 v. 1.12.1985

VersVG §§ 51, 68

AKIB: Art 8, 11 B

Weder die polizeiliche Abmeldung des Kfz und die damit verbundene zeitweilige Nichtverwendung im Straßenverkehr, noch die Totalschadensabrechnung durch den Versicherer führt zum gänzlichen Interessenwegfall, der für § 68 VersVG erforderlich ist, so daß die Kaskoversicherung weiter voll bestehen bleibt.

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