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Pflicht der einen Scheck zur Einlösung übernehmenden Bank zur Deckungsanfrage

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 370 Heft 12 v. 1.12.1985

HGB § 346

AGBöKr: P 53

Bedingungen für den Scheckverkehr: P 8

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