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Kündigungsschutz (§§ 30 bis 33 MRG) bei Superädifikat auf gemietetem Gund

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 367 Heft 12 v. 1.12.1985

MRG §§ 30 ff

Auf die Grundstücksmiete zum Zwecke der Errichtung eines Wohn- oder Geschäftszwecken dienenden Superädifikats (hier: Tankstelle) sind die Kündigungsschutzbestimmungen der §§ 30 bis 33 MRG analog anzuwenden, wenn von den Parteien eine (relativ) dauernde Nutzung zu Wohn- oder Geschäftszwecken beabsichtigt war.

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