In ÖRdW 1985, 284, hat W. Doralt unter dem Titel „Gewinnausschüttung und Halbsatzverfahren - Begleitmaßnahmen unentbehrlich“ den mit dem Halbsatzverfahren eingeschlagenen Weg als rechtspolitisch und rechtssystematisch gefährlich bezeichnet, da dies zu einer massiven Begünstigung von Holding-Konstruktionen und Benachteiligung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften und damit letztlich zur Förderung aufwendiger und unangemessener Gesellschaftskonstruktionen zum Schaden der gesamten Wirtschaft führe.