ArbVG § 122 Abs 1 Z 2
Das versuchte Verbringen von zwei großen Kalendern aus dem Betrieb des Arbeitgebers stellt den strafrechtlichen Tatbestand des versuchten Vergehens nach §§ 15 Abs 1, 127 Abs 1 und Abs 2 Z 3 StGB dar. Der Entlassungsgrund des § 122 Abs 1 Z 2 2. Halbsatz ArbVG ist daher gegeben.