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Entlassung eines Betriebsratsmitglieds wegen versuchten Diebstahls

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 351 Heft 11 v. 1.11.1985

ArbVG § 122 Abs 1 Z 2

Das versuchte Verbringen von zwei großen Kalendern aus dem Betrieb des Arbeitgebers stellt den strafrechtlichen Tatbestand des versuchten Vergehens nach §§ 15 Abs 1, 127 Abs 1 und Abs 2 Z 3 StGB dar. Der Entlassungsgrund des § 122 Abs 1 Z 2 2. Halbsatz ArbVG ist daher gegeben.

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