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Voraussetzungen für Erlassung eines Sozialplanes

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 351 Heft 11 v. 1.11.1985

ArbVG § 97 Abs 1 Z 4

1. Unter „Arbeitnehmerschaft“ iSd § 97 Abs 1 Z 4 ArbVG sind alle im Rahmen eines Betriebes beschäftigten Personen einschließlich der Lehrlinge und der Heimarbeiter ohne Unterschied des Alters zu verstehen (§ 36 Abs 1 ArbVG).

2. Wenn 8 % der Arbeitnehmerschaft von einer Personalabbaumaßnahme betroffen sind, kann noch nicht von einem erheblichen Teil der Arbeitnehmerschaft gesprochen werden.

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