ArbVG § 105 Abs 3 Z 2
1. Auch ein nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber vermitteltes Anbot eines Ersatzarbeitsplatzes ist geeignet, in die Erwägungen zu deren Sozialwidrigkeit einbezogen zu werden.
Seite 349
ArbVG § 105 Abs 3 Z 2
1. Auch ein nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber vermitteltes Anbot eines Ersatzarbeitsplatzes ist geeignet, in die Erwägungen zu deren Sozialwidrigkeit einbezogen zu werden.
Seite 349