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Einwand der Unwirtschaftlichkeit von Erhaltungsarbeiten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 338 Heft 11 v. 1.11.1985

MRG §§ 3, 6

Da auch das MRG den Tatbestand der wirtschaftlichen Abbruchreife als wichtigen Grund für die Aufkündigung eines Mietvertrages anerkennt, muß dem Vermieter in einem Verfahren zur Auftragung von Erhaltungsarbeiten (§ 6 MRG) der Einwand der Unwirtschaftlichkeit zugebilligt werden.

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