MRG §§ 3, 6
Da auch das MRG den Tatbestand der wirtschaftlichen Abbruchreife als wichtigen Grund für die Aufkündigung eines Mietvertrages anerkennt, muß dem Vermieter in einem Verfahren zur Auftragung von Erhaltungsarbeiten (§ 6 MRG) der Einwand der Unwirtschaftlichkeit zugebilligt werden.