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Offenlegung der Vertretung bei unternehmensbezogenen Rechtsgeschäften - Mängelrügepflicht des Scheinkaufmanns; Verhältnis zu § 9 KSchG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 337 Heft 11 v. 1.11.1985

ABGB § 1017

HGB §§ 377 ff

KSchG § 9

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