Der Entwurf einer Strafgesetznovelle 1985, den das BMfJ zur Begutachtung ausgesandt hat, unternimmt es, die Lücken zu schließen, die im geltenden Strafrecht durch die moderne Entwicklung der Datentechnik entstanden sind. Dies ist gewiß eine sehr schwierige Aufgabe, gilt es doch, neue und komplizierte Sachverhalte in gesetzliche Tatbestandsmerkmale umzuformen und mit der gebotenen Klarheit - nulla poena sine lege certa - die strafwürdigen Fälle von jenen Verhaltensweisen abzugrenzen, die auch weiterhin bloß ziviles Unrecht darstellen sollen.