EStG § 34
Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Ehegatten sind auch bei einem mehrmonatigen Krankenhausaufenthalt und einer größeren Entfernung zum Krankenhaus keine außergewöhnliche Belastung. Nur für den Fall, daß die Besuchsfahrten medizinisch zwecks Beschleunigung des Heilungsprozesses veranlaßt sind - was vom behandelnden Krankenhausarzt zu bestätigen ist - kann eine außergewöhnliche Belastung vorliegen.