ZPO § 502 Abs 4 Z 1
RabattG: §§ 1 f
Ob im Wettbewerbsrecht eine Rechtsfrage vorliegt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, ist danach zu beurteilen, ob Vorentscheidungen mit weitgehend gleichen Sachverhalten vorliegen.