KO idF vor 1. 7. 2010 § 30 Abs 1 Z 1
Dient die Aufstockung des Kreditrahmens und die dafür vorgenommene Pfandbestellung nur der Abdeckung und Sicherstellung noch nicht fälliger Zinsenforderungen aus dem ursprünglichen Kreditverhältnis, so ist die Pfandbestellung gem § 30 Abs 1 Z 1 KO anfechtbar.