EStG § 2
Wird der Mietzins vom Vermieter bezahlt, so ist im allgemeinen das Mietverhältnis bereits nach Zivilrecht und erst recht nach Steuerrecht nicht anzuerkennen.
VwGH 8. 5. 1984, 83/14/212, 221
EStG § 2
Wird der Mietzins vom Vermieter bezahlt, so ist im allgemeinen das Mietverhältnis bereits nach Zivilrecht und erst recht nach Steuerrecht nicht anzuerkennen.
VwGH 8. 5. 1984, 83/14/212, 221