vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine „Reisen“ durch Umweg

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 222 Heft 7 v. 1.7.1984

EStG § 4 Abs 5

Entfernungen bis zu 27 km liegen noch im Nahebereich eines Betriebes, innerhalb dessen das Zurücklegen von Entfernungen nicht „Reise“ iSd § 4 Abs 5 EStG ist.

Es kann nicht ein innerhalb des „Nahebereiches“ gelegenes Ziel dadurch nach außerhalb verlegt werden, indem man zu ihm auf einer frei gewählten längeren Route gelangt. Eine davon abweichende Beurteilung ist nur dann möglich, wenn die außergewöhnlichen betrieblichen Gründe, die zur Benützung der längeren Strecke geführt haben, nachgewiesen werden (zB geringerer Treibstoffverbrauch, Unbefahrbarkeit der kürzeren Strecke wegen Schneelage).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!