EStG: § 30
Nach Ansicht des BMF stellt das Devisentermingeschäft den typischen Fall eines Spekulationsgeschäftes dar, auch wenn zwischen Erwerber und Veräußerer keine Lieferverpflichtungen bestehen. Damit schließt sich das BMF nicht der Ansicht des BFH an, daß bei Devisentermingeschäften kein Erwerbs- bzw Veräußerungsvorgang vorliegt.